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  1. LDK Thüringen 2017
  2. V 02

V 02: Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse!

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Achtung: dies ist eine alte Fassung; die aktuelle Fassung gibt es hier:
V 02neu: Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse!
Veranstaltung:LDK Thüringen 2017
Tagesordnungspunkt:9. Verschiedenes
Antragsteller*in:GRÜNE JUGEND Thüringen (beschlossen am: 27.10.2017)
Status:Modifiziert
Eingereicht:27.10.2017, 21:55

Antragstext

  • ÄA V 02-3
  • ÄA V 02-7
  • ÄA V 02-8
  • ÄA V 02-18
  • ÄA V 02-21
  • ÄA V 02-22
  • ÄA V 02-25
  • ÄA V 02-41
  • ÄA V 02-43
  • ÄA V 02-47
  • ÄA V 02-56
  • ÄA V 02-62

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige
Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in
die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - sei es der Staatstrojaner,
die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der
Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt
Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit
aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen
Überwachungsstaat schlittern lässt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische
Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für
die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre ein.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung,
Polizeigewalt und willkürlichen Repressionen.*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige Befugnisse der Thüringer Polizei
abzuschaffen: Deswegen fordern wir die Abschaffung der sogenannten
"Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise".

Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne
jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten
dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede Begründung kontrollieren und
durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett
intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein.
Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen
(sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts
(unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren
Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und
belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der
Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten
Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen -
von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist
klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität
lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung
des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für
die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei,
Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu
speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend
haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlich
sogar alle Polizist*innen bundesweit, da die Daten mit dem bundesweiten
Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person relativ beliebig in eine Kategorie
kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder
"Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat
verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich
verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei
Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter
nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen
mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was
jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen
gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik
der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und
kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne
Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals
die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den
personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen
uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des
Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem
Innenministerium.

Änderungsantrag

, gestellt von: Dirk Adams

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - seien es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Befugnisse zur Datensammlung, der Ausbau der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert,reagiertwichtige Grundsätze und Ziele des Rechtsstaates, wie die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässtUnschuldsvermutung und Freiheit, aushöhlen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre einein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bürger*innenrechten und innerer Sicherheit auf.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, PolizeigewaltGefahren, Gewalt und willkürlichen RepressionenÜberwachung. *
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige besondere Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffenzu überprüfen: Deswegen fordern wir die AbschaffungEvaluierung und gegebenenfalls Anpassung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise" im Polizeiaufgabengesetz (PAG).

Die Gefahrenzonen darf die Polizei lautNach dem Thüringer PolizeiaufgabengesetzPAG kann die zuständige Polizeibehörde eine solche Gefahrenzone ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmenBeteiligung weiterer Stellen festsetzen. An den jeweiligendiesen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jedeweitere Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greiftintransparent undgreift massiv in das Recht auf PrivatsphäreBürger*innenrechte ein. Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren Gefahrenzonenauch Menschen! Denn die in den betroffenen Straßen und Plätze und derenPlätzen lebenden Anwohner*innen und belegen alle sich dort aufhaltenden Personen werden mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden belegt.

Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennenmitunter nur schwer nachvollziehen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte PolizeibefugnisseKontrollen Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünenm Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffungmehr Transparenz und eine kritische Überprüfung bei der Anwendung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei, Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlichmitunter sogar alle Polizist*innen bundesweit, da diebestimmte Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingtmindestens für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen seindie Dauer des Ermittlungsverfahrens.
Diese nahezu willkürlichoft nach Ermessen der Polizei verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium.

Änderungsantrag ÄA V 02-3

, gestellt von: Dirk Adams

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - seien es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Befugnisse zur Datensammlung, der Ausbau der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre ein.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, Polizeigewalt und willkürlichen Repressionen.*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffen: Deswegen fordern wir die Abschaffung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise".

Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein. Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei, Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlich sogar alle Polizist*innen bundesweit, da die Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium.

Änderungsantrag ÄA V 02-7

, gestellt von: Dirk Adams

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - sei es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässtwichtige Grundsätze und Ziele des Rechtsstaates, wie die Unschuldsvermutung und Freiheit, aushöhlen.


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre ein.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, Polizeigewalt und willkürlichen Repressionen.*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffen: Deswegen fordern wir die Abschaffung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise".

Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein. Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei, Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlich sogar alle Polizist*innen bundesweit, da die Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium.

Änderungsantrag ÄA V 02-8

, gestellt von: Dirk Adams

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - sei es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässt.


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre einein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bürger*innenrechten und innerer Sicherheit auf.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, PolizeigewaltGefahren, Gewalt und willkürlichen RepressionenÜberwachung, .*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßigebesondere Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffenzu überprüfen: Deswegen fordern wir die AbschaffungEvaluierung und gegebenenfalls Anpassung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise" im Polizeiaufgabengesetz (PAG).

Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein. Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei, Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlich sogar alle Polizist*innen bundesweit, da die Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium.

Änderungsantrag ÄA V 02-18

, gestellt von: Dirk Adams

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - sei es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre ein.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, Polizeigewalt und willkürlichen Repressionen.*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffen: Deswegen fordern wir die Abschaffung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise".

Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede


Nach dem PAG kann die zuständige Polizeibehörde eine solche Gefahrenzone ohne Beteiligung weiterer Stellen festsetzen. An diesen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne weitere
Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein. Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei, Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlich sogar alle Polizist*innen bundesweit, da die Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium.

Änderungsantrag ÄA V 02-21

, gestellt von: Dirk Adams

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - sei es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre ein.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, Polizeigewalt und willkürlichen Repressionen.*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffen: Deswegen fordern wir die Abschaffung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise".

Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein.

Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist intransparent und greift massiv in Bürger*innenrechte ein.
Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei, Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlich sogar alle Polizist*innen bundesweit, da die Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium.

Änderungsantrag ÄA V 02-22

, gestellt von: Dirk Adams

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - sei es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre ein.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, Polizeigewalt und willkürlichen Repressionen.*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffen: Deswegen fordern wir die Abschaffung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise".

Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein. Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält.

Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei, Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlich sogar alle Polizist*innen bundesweit, da die Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium.

Änderungsantrag ÄA V 02-25

, gestellt von: Dirk Adams

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - sei es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre ein.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, Polizeigewalt und willkürlichen Repressionen.*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffen: Deswegen fordern wir die Abschaffung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise".

Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein. Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden.Gefahrenzonen stigmatisieren auch Menschen! Denn die in den betroffenen Straßen und Plätzen lebenden Anwohner*innen und alle sich dort aufhaltenden Personen werden mit einem Generalverdacht belegt.

Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei, Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlich sogar alle Polizist*innen bundesweit, da die Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium.

Änderungsantrag ÄA V 02-41

, gestellt von: Dirk Adams

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - sei es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre ein.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, Polizeigewalt und willkürlichen Repressionen.*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffen: Deswegen fordern wir die Abschaffung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise".

Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein. Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei, Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlichmitunter sogar alle Polizist*innen bundesweit, da diebestimmte Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium.

Änderungsantrag ÄA V 02-43

, gestellt von: Dirk Adams

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - sei es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre ein.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, Polizeigewalt und willkürlichen Repressionen.*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffen: Deswegen fordern wir die Abschaffung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise".

Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein. Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei, Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlich sogar alle Polizist*innen bundesweit, da die Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.


Problematisch ist das, weil jede Person, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingtmindestens für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen seindie Dauer des Ermittlungsverfahrens. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium.

Änderungsantrag ÄA V 02-47

, gestellt von: Dirk Adams

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - sei es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre ein.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, Polizeigewalt und willkürlichen Repressionen.*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffen: Deswegen fordern wir die Abschaffung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise".

Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein. Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei, Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlich sogar alle Polizist*innen bundesweit, da die Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert.


Diese oft nach Ermessen der verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt und bringen damit Personen schnell unter Verdacht. Weiterhin werden unter anderem HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert.
Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium.

Änderungsantrag ÄA V 02-56

, gestellt von: Dirk Adams

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - sei es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre ein.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, Polizeigewalt und willkürlichen Repressionen.*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffen: Deswegen fordern wir die Abschaffung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise".

Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein. Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei, Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlich sogar alle Polizist*innen bundesweit, da die Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert. Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium.


Welche PHW von der Thüringer Polizei vergeben werden, ist öffentlich nicht bekannt. Aus Sachsen wissen wir, dass dort unter anderem auch die Kategorien „Land- oder Stadtstreicher“ und „Wechselt häufig Aufenthaltsort“ erfasst werden.
Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebundenen. Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an

Änderungsantrag ÄA V 02-62

, gestellt von: Dirk Adams

Die Große Koalition hat in der letzten Bundesregierung ohne viel Aufsehen einige Vorhaben durchgebracht, die den Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse geben und in die Privatsphäre von uns allen massiv eingreifen - sei es der Staatstrojaner, die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, die Ausweitung der Videoüberwachung oder zahlreiche Strafrechtsverschärfungen. Statt Bürger*innenrechte zu schützen, wird auf eine vermeintlich unsichere Lage mit aktionistischer Sicherheitspolitik reagiert, die Deutschland geradezu in einen Überwachungsstaat schlittern lässt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen stellt sich gegen diese bundespolitische Entwicklung und tritt zum umfangreichen Schutz des Rechts auf Privatsphäre für die Rückgängigmachung der reaktionären Sicherheitspolitik vergangener Jahre ein.
*Unser Ziel ist eine freie Gesellschaft ohne Angst vor Überwachung, Polizeigewalt und willkürlichen Repressionen.*
Dazu gehört auch, unverhältnismäßige Befugnisse der Thüringer Polizei abzuschaffen: Deswegen fordern wir die Abschaffung der sogenannten "Gefahrenzonen" und der "personengebundenen Hinweise".

Die Gefahrenzonen darf die Polizei laut dem Thüringer Polizeiaufgabengesetz ohne jegliche Kontrolle durch andere Institutionen bestimmen. An den jeweiligen Orten dürfen Polizist*innen dann Menschen ohne jede Begründung kontrollieren und durchsuchen. Diese Befugnis der Thüringer Polizei ist nicht nur komplett intransparent, sondern greift massiv in das Recht auf Privatsphäre ein. Gefahrenzonen befördern weiterhin rassistische Kontrollen und Durchsuchungen (sogenanntes "racial profiling"), da ohne die Notwendigkeit eines Verdachts (unter)bewusste Diskriminierung mehr Spielraum erhält. Auch stigmatisieren Gefahrenzonen die betroffenen Straßen und Plätze und deren Anwohner*innen und belegen alle Personen mit einem Generalverdacht, die sich innerhalb der Gefahrenzone befinden.
Die Verhältnismäßigkeit einer Gefahrenzone lässt sich neben den genannten Faktoren auch bei Betrachtung der Sicherheitslage in Thüringen nicht erkennen - von einem Nachweis der Effizienz und Wirksamkeit ganz abgesehen. Immerhin ist klar, dass durch verstärkte Polizeibefugnisse Probleme wie Drogenkriminalität lediglich von den betroffenen Orten verdrängt, aber nicht behoben werden.
Bei der (laut rot-rot-grünen Koalitionsvertrag) noch anstehenden Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes werden wir uns deswegen insbesondere für die ersatzlose Abschaffung der Gefahrenzonen einsetzen.

Die Praxis der personengebundenen Hinweise (PHW) erlaubt es der Polizei, Personen in verschiedene Kategorien im landesweiten Polizeiinformationssystem zu speichern. Das soll der Sicherheit der Polizist*innen dienen und entsprechend haben alle Thüringer Polizist*innen Zugriff auf diese Daten - wahrscheinlich sogar alle Polizist*innen bundesweit, da die Daten mit dem bundesweiten Polizeiinformationssystem synchronisiert werden.
Problematisch ist das, weil jede Person relativ beliebig in eine Kategorie kommen kann. Personen, die z.B. der Kategorie "Straftäter links" oder "Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert.

Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den personengebunden Hinweisen laut. Wir schließen uns dieser Kritik an und sprechen uns für die ersatzlose Abschaffung der Personengebunden Hinweise aus.
Das bedarf anders als bei den Gefahrenzonen keine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, sondern lediglich eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium und fordern eine Überprüfung unter Einbeziehung der relevanten Akteur*innen aus der Gesellschaft und der Exekutive sowie mehr Transparenz beim Umgang mit personengebundenen Hinweisen. Dazu gehört z.B. auch die Einführung einer Informationspflicht gegenüber den Betroffenen.

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